SRC-Funkkurs (Short range certificate)
In immer mehr Ländern wird der Besitz einer gültigen Funklizenz obligatorisch, wenn ein Schiff gechartert werden will (z. B. Deutschland, Kroatien). Die Charterschiffe sind neu mit DSC-tauglichen Funkgeräten ausgerüstet, für deren Bedienung der Funkausweis vorgeschrieben ist. Für den Charterskipper (und selbstverständlich auch für den Eigner) ist es daher unumgänglich, im Besitz einer gültigen Lizenz zu sein.
Funklizenzen
Das Short Range Certificate (SRC) berechtigt zum Bedienen von UKW-Funkanlagen mit und ohne DSC sowie von Inmarsat-C Anlagen und stellt für den Charterskipper den Ausweis der Wahl dar. Dieser Ausweis ist international anerkannt und berechtigt auch in Zukunft weltweit Schiffe zu chartern, die mit einer GMDSS-konformen UKW-Funkanlage ausgerüstet sind. Das Long Range Certificate (LRC) berechtigt zusätzlich zum Bedienen von Mittelwellen und Kurzwellen-Anlagen mit und ohne DSC. Da kaum ein Charterschiff mit einer solchen Anlage ausgerüstet ist und die Bedienung einer solchen Anlage eine gewisse Routine erfordert, sind wir der Ansicht, dass das LRC für die meisten Charterskipper nicht zweckmässig ist. Wir empfehlen daher primär den Erwerb des SRC-Ausweises.
4-Oceans empfiehlt die folgenden Möglichkeiten um die Funklizenz zu erwerben (Grundkenntnisse der englischen Sprache werden vorausgesetzt):
- Als Vorbereitung auf die Prüfung beim BAKOM
- Selbststudium mittels Seefunk E-Learning „SRC“ oder „LRC“ von Boatdriver.
- Selbststudium mittels BoatDriver Seefunk-Lernkit SRC:
Perfekt fürs Selbststudium: BoatDriver Seefunk-Lernkit SRC
- RYA-Prüfungskurs SRC
- 2-tägiger RYA-Prüfungskurs inkl. SRC-Prüfung am Ende des zweiten Kurstages mit Peter G. Boot (ehemaliger Berufsfunker bei der Britischen Marine).